Mit Sicherheit gut ankommen.

Reglementierte Beauftragte

Zugelassene Transporteure

 

Speditionen, Logistik- und Transportunternehmen,
Lagerbetreiber und Verpackungsunternehmen
Handlingsagenten, Express- und Kurierunternehmen

Bekannte Versender

 

Versender, Produzenten

Reglementierte Lieferanten,
Bekannte Lieferanten für Bordvorräte und Flughafenlieferungen

 

Lieferanten

Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

 

Versender, Produzenten

Als zuverlässiger Partner in der sicheren Lieferkette stehen wir Logistik- und Industrieunternehmen zur Seite, die ihre Waren per Luftfracht sicher, schnell und gleichzeitig auch kostengünstig versenden oder am Flughafen anliefern wollen. Hierbei nutzen wir unsere praktische Erfahrung und unser Fachwissen  im Umgang mit diesem sensiblen Thema zu Ihrem Vorteil.

Wir beraten Sie zum Thema Luftfracht und Sicherheit stets individuell. Abgestimmt auf Ihren Platz innerhalb der Lieferkette klären wir gemeinsam, welches der richtige Status für Ihr Unternehmen sein kann.

Für die Anerkennung durch die Behörden sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um die geforderten Sicherheitsstandards dauerhaft einhalten zu können. Dazu gehören bauliche, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen.

Das spezifische Sicherheitsprogramm muss entwickelt, eingeführt und auch in der Folge ständig überwacht werden.

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam Ihr Sicherheitsprogramm und unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Maßnahmen zur Luftsicherheit, insbesondere im Rahmen der Prozessgestaltung und Anlagensicherheit. Hierzu gehören auch Vorlagen für die vom Luftfahrt-Bundesamt geforderten Nachweise und Listen.

So muss beispielsweise ausgeschlossen sein, dass unbefugten Personen Zutritt in die Betriebsräume oder in das Lager haben. Besucher sind von geschultem Personal zu begleiten und zu beaufsichtigen. Auch im Unternehmen zeitweise tätige Fremdfirmen dürfen ihre Arbeiten nur unter ständiger Aufsicht ausführen. Dies können Reinigungsfirmen, Handwerksbetriebe o.ä. sein. Das Unternehmen muss weiterhin sicherstellen, dass keine verbotenen Gegenstände in die Sendungen eingebracht werden können.

Mit  unserer Unterstützung begleiten wir Sie sicher auf Ihrem Weg zur behördlichen Zulassung.

Nach eingehender Beratung, der Bestandsaufnahme, der Entwicklung und Implementierung der im Sicherheitsprogramm beschriebenen Maßnahmen sowie nach Abschluss der Schulungen der Mitarbeiter erfolgt das Zulassungsaudit durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Wir bereiten uns mit Ihnen gemeinsam auf diesen Termin vor und nehmen gern an dem Gespräch teil.

Wir übernehmen ebenso das jährliche, vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vorgeschriebene interne Audit, analysieren und prüfen Ihr Sicherheitsprogramm, die Prozesse im Unternehmen und dokumentieren die Feststellungen im Auditbericht.

Nach der erfolgreichen Zulassung sind wir für Sie der Ansprechpartner in allen Fragen, die sich in Ihrer täglichen Arbeit oder durch die Änderungen der behördlichen Auflagen ergeben. Auch bei einer Umstrukturierung Ihrer internen Abläufe oder beim Ausbau Ihres Unternehmens können Anpassungen in Ihrem Sicherheitsprogramm erforderlich werden. Vieles kann und wird sich auch in Zukunft weiterhin verändern. Mit uns haben Sie stets eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte kompetente Beratung und Betreuung an Ihrer Seite und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Die Anforderungen für den Einsatz und die Schulung Ihres Personals haben sich im Laufe der Jahre ständig erhöht. Erst wenn ein Mitarbeiter die Voraussetzungen in allen Punkten erfüllt, darf er die vorgesehenen Aufgaben auch ausführen.

Grundsätzlich unterscheidet man drei Gruppen von Personal:

Unter Sicherheitspersonal versteht man die Sicherheitsbeauftragten und deren Stellvertreter im Unternehmen oder den Niederlassungsbeauftragten in der Niederlassung eines Unternehmens.

Zunächst benötigen diese Mitarbeiter eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG, um an der Schulung teilnehmen und später ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Bei dieser Überprüfung werden weit mehr Kriterien als z.B. bei einem polizeilichen Führungszeugnis berücksichtigt.

Die Schulung über 34 Unterrichtseinheiten à 45 Min. vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem seit 01.02.2016 geltenden Modulsystem gem. Kap. 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998 und muss durch einen behördlich zugelassenen Trainer durchgeführt werden.

Welt

 

Unter Personal mit begleitetem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, zu Bordvorräten bzw. Flughafenlieferungen versteht man diejenigen Mitarbeiter, die beaufsichtigten Zugang zu den sicherheitsrelevanten Bereichen im Unternehmen haben. Diese Mitarbeiter absolvieren nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG derzeit eine Schulung über 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die durch einen behördlich zugelassenen Trainer durchgeführt wird.

Personal, das Sicherheitskontrollen bei Fracht, Post, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführt, sind alle Mitarbeiter, die operativ in den luftsicherheits- relevanten Prozessen tätig sind wie z.B. bei der Verpackung, beim Transport etc. Der unbegleitete Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen sowie zu identifizierbarer Luftfracht ist ihnen erlaubt.


Die erforderliche Schulung erfolgt nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG über 7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten mit einer anschließenden Lernerfolgskontrolle.