Ein reglementierter Lieferant ist ein vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenes Unternehmen, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und –standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern. Als Bordvorräte gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Fluges erworben zu werden.
Der reglementierte Lieferant erhält die Bordvorräte von den durch ihn anerkannten bekannten Lieferanten oder von anderen Zulieferern. Bei der Anlieferung durch andere Lieferanten gelten die Bordvorräte als unsicher und müssen auf Veranlassung des reglementierten Lieferanten zunächst einer Kontrolle zugeführt werden. Erst wenn das Ergebnis der Kontrolle belegt, dass sich in der Ware keine verbotenen Gegenstände befinden, darf sie in ein Luftfahrzeug verbracht werden.
Bei einem Vor-Ort-Termin besprechen und analysieren wir mit Ihnen gemeinsam
die Anforderungen, die Ihr Unternehmens in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen hat, insbesondere
die räumlichen Gegebenheiten
die Arbeitsprozesse und Abläufe in Ihrem Unternehmen
Ihre vorhandenen Sicherheitsstandards und Zertifizierungen
erforderliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung potentieller Risiken und Gefahren
Ihre künftige Zusammenarbeit mit bekannten Lieferanten oder unsicheren Zulieferern
die Durchführung von Kontrollen unsicherer Bordvorräte
welcher Mitarbeiterkreis übernimmt Aufgaben im Bereich der anzuliefernden Bordvorräte
welche Optimierungen sind innerhalb Ihrer EDV notwendig oder sinnvoll
Die anschließende Dokumentation der Ergebnisse zeigt Ihnen auf, wie die Belange Ihres Unternehmens mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Die Kosten-Nutzen-Analyse gibt Ausschluss darüber, ob sich die angestrebte Zertifizierung zum reglementierten Lieferanten "rechnet". Im Vordergrund steht dabei auch immer der gewünschte Wettbewerbsvorteil, um Ihren Unternehmenserfolg langfristig und nachhaltig zu sichern.
Im Sicherheitsprogramm für den reglementierten Lieferanten sind die räumlichen Gegebenheiten sowie die Verfahren und Methoden zu beschreiben, mit denen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen gewährleistet werden können.
Das Sicherheitspersonal trägt die Verantwortung in allen Belangen der Luftfrachtsicherheit. Dazu gehören die Erarbeitung, Umsetzung und die Einhaltung der für das Unternehmen festgelegten Sicherheitsbestimmungen. Diese Mitarbeiter sind auch die direkten Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG ist eine Schulung über derzeit 34 Unterrichtseinheiten à 45 Min. durch einen behördlich zugelassenen Trainer und gem. Kap. 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998 zu absolvieren.
Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter für diese viertägige Schulung sind wir Ihnen gern behilflich.
Personal, das Sicherheitskontrollen an Bordvorräten durchführt absolviert nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Schulung von 6 Unterrichtseinheiten à 45 Min. Diese Schulung ist ebenso von einem behördlich zugelassenen Trainer und gem. Kap. 11.2.3.10 der VO (EU) 2015/1998 zu absolvieren.
Personal, das Zugang zu Bordvorräten hat, absolviert nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins über 2 Unterrichtseinheiten à 45 Min. Auch diese Schulung ist von behördlich zugelassenen Trainern und gem. Kap. 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998 zu absolvieren. Wir verfügen über diese Zulassung und bieten Ihnen gern eine Inhouse-Schulung für alle betroffenen Mitarbeiter an.
Nach eingehender Prüfung des Sicherheitsprogramms führt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) das sogenannte Zulassungsaudit bei Ihnen vor Ort durch. Wir bereiten uns mit Ihnen gemeinsam auf diesen Termin vor und nehmen zu Ihrer Unterstützung daran teil.
Die Zulassung gilt für max. 5 Jahre und erlaubt dem reglementierten Lieferanten, seinerseits bekannte Lieferanten für Bordvorräte zu ernennen.
Vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist darüber hinaus regelmäßig ein internes Audit vorgeschrieben, mit dem die Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen wie sie im Sicherheitsprogramms beschrieben sind vor Ort überprüft und anschließend dokumentiert werden müssen. Dies erfolgt mittels eines Auditplans, in dem die verschiedenen Kriterien geprüft, bewertet und gegebenenfalls Korrekturen durchgeführt werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die relevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen mit den gesetzlichen Anforderungen stets übereinstimmen und auch vom Personal permanent eingehalten werden. Die Dokumentationen der internen Audits sind dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Neuerungen und Änderungen in der Gesetzgebung erfordern die entsprechenden Anpassungen in Ihrem Sicherheitsprogramm. Ebenso sind Veränderungen in den Strukturen im Unternehmen, bei räumlichen oder personellen Veränderungen in Ihrem Sicherheitsprogramm zu beschreiben, um die geltenden gesetzlichen Vorgaben jederzeit zu erfüllen.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung, die sich in Ihrer täglichen Arbeit ergeben. Bei Änderungen der behördlichen Auflagen oder von Abläufen in Ihrem Unternehmen übernehmen wir für Sie die entsprechenden Anpassungen in Ihrem Sicherheitsprogramm. So haben Sie stets eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte kompetente Beratung und Betreuung an Ihrer Seite und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.