Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO).

 

Business Concept

 

Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ist Teil der Sicherheitsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft gegen den  internationalen Terrorismus und wird von der Zollbehörde (Hauptzollamt) vergeben. In erster Linie dient der Status dem Unternehmen an zollrechtlichen Vereinfachungen teilzuhaben. Wie auch beim bekannten Versender sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Dies sind Sicherheitsstandards im Unternehmen, die Zuverlässigkeit, die Zahlungsfähigkeit und die Einhaltung von Rechtsvorschriften.

Es besteht keine Verpflichtung für die Unternehmen, diesen Status zu erlangen, um weltweiten Handel betreiben zu können. Das AEO-Zertifikat bedeutet für das Unternehmen jedoch ein anerkanntes Gütesiegel und bietet den entscheidenden Wettbewerbsvorteil, wenn die Kunden bei der Auswahl ihrer Lieferanten die Zertifizierung als Auswahlkriterium ansetzen.

Man rechnet damit, dass innerhalb der nächsten Jahre der Anteil der zertifizierten, exportierenden Unternehmen auf rund 50% ansteigen wird.

 

Die Anforderungen zur Bewilligung des AEO-Status sind nicht zu unterschätzen. Vergleichbar mit einer ISO-Zertifizierung ist ein umfangreicher Fragenkatalog zu bearbeiten, der ausführliche Beschreibungen zur Organisation des Unternehmens, den Strukturen und interner Prozesse verlangt. Weiterhin sind Darstellungen zur Buchführung, Datenverarbeitung etc. erforderlich.

Die Zollbehörde führt nach erfolgter Antragstellung und Einreichung des Fragenkataloges ein Vor-Ort-Audit in Ihrem Unternehmen durch.

Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und kann in folgenden Varianten erteilt werden:
 

  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)

  • AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)

  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F).
     


Beratung und Bestandsaufnahme.

 

Bei einem Vor-Ort-Termin analysieren wir mit Ihnen gemeinsam die räumlichen Gegebenheiten und  die Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen, damit entsprechend der gesetzlichen Vorschriften die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können.

Wir besprechen die Beantwortung der Punkte im Fragenkatalog zur Selbstbewertung für die Zulassung durch den Zoll. Diese Antworten müssen aussagestark darlegen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen in allen Punkten voll erfüllt.

 

 

Zulassungsaudit durch die Zollbehörde.


Nach eingehender Prüfung des Fragenkataloges führt die Zollbehörde ein Vor-Ort-Audit in Ihrem Unternehmen durch. Gemeinsam bereiten wir uns auf diesen Termin vor und nehmen zu Ihrer Unterstützung daran teil.
 


Qualitätssicherung und permanente Betreuung.


Bei Neuerungen und Änderungen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung, die sich in Ihrer täglichen Arbeit ergeben. Dies erspart Ihnen zeitraubende Recherchen. Sie haben stets eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte kompetente Beratung und Betreuung an Ihrer Seite und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.