Der bekannte Versender.

 

Business Concept

 

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen innerhalb der sicheren Lieferkette mitwirken und die Waren als "sicher" in den Sendungsumlauf geben möchten, ist die Zertifizierung zum bekannten Versender durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zwingend vorgeschrieben. Eine Kontrolle Ihrer Luftfrachtsendungen vor der Übergabe an das Luftfahrtunternehmen ist somit nicht erforderlich.

Das Frachtaufkommen der nicht zertifizierten Versender muss somit einer kostenpflichtigen Kontrolle vor der Verladung in ein Luftfahrzeug zugeführt werden. Die Konsequenz sind permanant zu tragende Kosten für diese Kontrollen sowie u.U. erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der Abwicklung der Luftfracht.
 


Beratung und Bestandsaufnahme.

 

Bei einem Vor-Ort-Termin besprechen und analysieren wir mit Ihnen gemeinsam
 

  • die Anforderungen, die Ihr Unternehmens in Bezug auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden zu erfüllen hat

  • die Beschaffenheit Ihrer Waren

  • die räumlichen Gegebenheiten

  • die Arbeitsprozesse und Abläufe in Ihrem Unternehmen (Produktion, Lager, Verpackung und Versand)

  • mit welchen Dienstleistern arbeiten Sie zusammen

  • Ihre vorhandenen Sicherheitsstandards und Zertifizierungen (z.B. AEO)

  • erforderliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung potentieller Risiken und Gefahren

  • den Mitarbeiterkreis mit Aufgaben im Bereich der Luftfracht

  • ab wann ist die Luftfracht identifizierbar

  • welche Optimierungen sind innerhalb Ihrer EDV notwendig oder sinnvoll


Die anschließende Dokumentation der Ergebnisse zeigt Ihnen auf, wie die Belange Ihres Unternehmens mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Die Kosten-Nutzen-Analyse gibt Ausschluss darüber, ob sich die angestrebte Zertifizierung zum bekannten Versender "rechnet". Im Vordergrund steht dabei auch immer der gewünschte Wettbewerbsvorteil, um Ihren Unternehmenserfolg langfristig und nachhaltig zu sichern.

 


Entwicklung des Sicherheitsprogramms / Prozessgestaltung.


Im bekannten Versender-Sicherheitsprogramm sind die räumlichen Gegebenheiten sowie die Verfahren und Methoden zu beschreiben, mit denen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen gewährleistet werden können.



Schulung des Personals.


Das Sicherheitspersonal trägt die Verantwortung in allen Belangen der Luftfrachtsicherheit. Dazu gehören die Erarbeitung, Umsetzung und die Einhaltung der für das Unternehmen festgelegten Sicherheitsbestimmungen. Diese Mitarbeiter sind auch die direkten Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG ist eine Schulung über derzeit 34 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren. Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter für diese viertägige Schulung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Das Personal mit begleitetem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht absolviert bei vorliegender Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG eine Schulung über 3 Unterrichtseinheiten. Personal, das Sicherheitskontrollen durchführt wird in 7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten geschult. Die Schulung ist durch einen behördlich zugelassenen Trainer durchzuführen.

 


Zulassungsaudit und jährliches internes Audit.


Lagerregal

 

Nach eingehender Prüfung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms führt das  Luftfahrt-Bundesamt (LBA) das  sogenannte Zulassungsaudit bei Ihnen vor Ort durch. Gemeinsam bereiten wir uns auf diesen Termin vor und nehmen zu Ihrer Unterstützung daran teil.

Vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist darüber hinaus ein jährliches internes Audit vorgeschrieben, in dem die Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen des Luftfracht-Sicherheitsprogramms vor Ort überprüft und anschließend dokumentiert werden müssen. Dies erfolgt mittels eines Auditplans, in dem die verschiedenen Kriterien geprüft, bewertet und gegebenenfalls Korrekturen durchgeführt werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die relevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen mit den gesetzlichen Anforderungen stets übereinstimmen. Die Dokumentationen der internen Audits sind dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
 


Qualitätssicherung und permanente Betreuung.


Neuerungen und Änderungen in der Gesetzgebung erfordern die entsprechenden Anpassungen im Luftfracht-Sicherheitsprogramm. Ebenso sind Veränderungen in den Strukturen oder bei den Prozessen in Ihrem Unternehmen wie z.B. die Erweiterung Ihrer Produktpalette, Nutzung weiterer Standorte etc. in Ihrem Luftfracht-Sicherheitsprogramm zu beschreiben, um die geltenden gesetzlichen Vorgaben jederzeit zu erfüllen.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung, die sich in Ihrer täglichen Arbeit ergeben. Bei Änderungen der behördlichen Auflagen oder von Abläufen in Ihrem Unternehmen übernehmen wir für Sie die entsprechenden Anpassungen in Ihrem Luftfracht-Sicherheitsprogramm. So haben Sie stets eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte kompetente Beratung und Betreuung an Ihrer Seite und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.