Der zugelassene Transporteur.

 

Business Concept

 

Mit Inkrafttreten des "Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes" sind in Deutschland ansässige Transporteure seit dem 04.03.2018  eigenständiger und gleichwertiger Teil der sicheren Lieferkette. Die Zertifizierung als zugelassener Transporteur durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist hierzu zwingend vorgeschrieben.

Voraussetzung für die Zulassung ist die Erstellung des so genannten Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP). Weiterhin hat jeder Transporteur einen Sicherheitsbeauftragten sowie die für den Transport von Luftfrachtsendungen eingesetzten Fahrer zu benennen. Diese Mitarbeiter  benötigen eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie eine entsprechende Schulung vor Aufnahme der Tätigkeit.
 


Beratung und Bestandsaufnahme.

 

Im Vorfeld besprechen und analysieren wir mit Ihnen gemeinsam folgende Punkte:
 

  • welche Dienstleistungen bieten Sie Ihren Kunden an

  • welche Fahrzeuge setzen Sie zum Transport ein

  • erforderliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung potentieller Risiken und Gefahren

  • welche Optimierungen sind innerhalb Ihrer EDV notwendig oder sinnvoll


Die anschließende Dokumentation der Ergebnisse zeigt Ihnen auf, wie die Belange Ihres Unternehmens mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Die Kosten-Nutzen-Analyse gibt Ausschluss darüber, ob sich die angestrebte Zertifizierung zum zugelassenen Transporteur "rechnet". Im Vordergrund steht dabei auch immer der gewünschte Wettbewerbsvorteil, um Ihren Unternehmenserfolg langfristig und nachhaltig zu sichern.

 


Entwicklung des Sicherheitsprogramms.
 

Im Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) sind die Verfahren und Methoden zu beschreiben, mit denen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen gewährleistet werden können.



Schulung des Personals.


Der Sicherheitsbeauftragte trägt die Verantwortung in allen Belangen der Luftfrachtsicherheit. Dazu gehören die Erarbeitung, Umsetzung und die Einhaltung der für das Unternehmen festgelegten Sicherheitsbestimmungen. Dieser Mitarbeiter ist auch der direkte Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG ist eine Schulung über derzeit 34 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nach Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 zu absolvieren. Für diese viertägige Schulung sind wir Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter gerne behilflich.

Die Fahrer müssen ebenso auf ihre Zuverlässigkeit überprüft sein und absolvieren eine Schulung nach Kapitel 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998 über 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, wenn sie keinerlei Sicherheitskontrollen durchführen, d.h. keinen Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben. Anderenfalls ist eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 über 7 Unterrichtseinheiten à 45 Min. zu absolvieren. Die Schulung ist durch einen behördlich zugelassenen Trainer durchzuführen.

 


Zulassungsaudit und jährliches internes Audit.


Nach eingehender Prüfung des Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP) entscheidet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und nimmt die Ernennung zum "zugelassenen Transporteur" vor.

Vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist ebenso ein jährliches internes Audit vorgeschrieben, in dem die Abläufe und Sicherheitsmaßnahmen des Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP) vor Ort überprüft und anschließend dokumentiert werden müssen. Dies erfolgt mittels eines Auditplans, in dem die verschiedenen Kriterien geprüft, bewertet und gegebenenfalls Korrekturen durchgeführt werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die relevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen mit den gesetzlichen Anforderungen stets übereinstimmen. Die Dokumentationen der internen Audits sind dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
 


Qualitätssicherung und permanente Betreuung.


Neuerungen und Änderungen in der Gesetzgebung erfordern die entsprechenden Anpassungen im Luftfracht-Sicherheitsprogramm. Ebenso sind Veränderungen in den Strukturen oder bei den Prozessen in Ihrem Unternehmen wie z.B. die Erweiterung Ihrer Produktpalette, Nutzung weiterer Standorte etc. in Ihrem Luftfracht-Sicherheitsprogramm zu beschreiben, um die geltenden gesetzlichen Vorgaben jederzeit zu erfüllen.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung, die sich in Ihrer täglichen Arbeit ergeben. Bei Änderungen der behördlichen Auflagen oder von Abläufen in Ihrem Unternehmen übernehmen wir für Sie die entsprechenden Anpassungen in Ihrem Luftfracht-Sicherheitsprogramm. So haben Sie stets eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte kompetente Beratung und Betreuung an Ihrer Seite und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.