Innerhalb der sicheren Lieferkette können sich Unternehmen als bekannte Lieferanten für Bordvorräte von einem reglementierten Lieferanten ernennen lassen, wenn sie die gesetzlichen Sicherheitsstandards permanent einhalten und anwenden, damit ihre Waren als "sicher" gelten.
Nach erfolgreicher Validierung ist ihnen dann gestattet, Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug, zu liefern. Als Bordvorräte gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Fluges erworben zu werden.
Die Ernennung eines Unternehmens zum bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen erfolgt vom betreffenden Flughafen und erteilt dem Unternehmen nach erfolgreicher Validierung die Befugnis, seine Waren in die Sicherheitsbereiche des Flughafens zu liefern. Als Flughafenlieferungen gelten alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind.
Bei einem Vor-Ort-Termin besprechen und analysieren wir mit Ihnen gemeinsam
die Anforderungen, die Ihr Unternehmens in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen hat, insbesondere
die räumlichen Gegebenheiten
die Arbeitsprozesse und Abläufe in Ihrem Unternehmen
Ihre vorhandenen Sicherheitsstandards und Zertifizierungen
erforderliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung potentieller Risiken und Gefahren
Ihre künftige Zusammenarbeit mit reglementierten Lieferanten oder dem Flughafen
die Durchführung von Kontrollen bei unsicheren Flughafenlieferungen
welcher Mitarbeiterkreis übernimmt Aufgaben im Bereich der Bordvorräte oder Flughafenlieferungen
welche Optimierungen innerhalb Ihrer EDV sind notwendig oder sinnvoll
Die anschließende Dokumentation der Ergebnisse zeigt Ihnen auf, wie die Belange Ihres Unternehmens mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Die Kosten-Nutzen-Analyse gibt Ausschluss darüber, ob sich die angestrebte Zertifizierung zum bekannten Lieferanten "rechnet". Im Vordergrund steht dabei auch immer der gewünschte Wettbewerbsvorteil, um Ihren Unternehmenserfolg langfristig und nachhaltig zu sichern.
Im Sicherheitsprogramm für den bekannten Lieferanten sind die räumlichen Gegebenheiten sowie die Verfahren und Methoden zu beschreiben, mit denen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen gewährleistet werden.
Das Sicherheitspersonal trägt die Verantwortung in allen Belangen der Luftfrachtsicherheit. Dazu gehören die Erarbeitung, Umsetzung und die Einhaltung der für das Unternehmen festgelegten Sicherheitsbestimmungen. Diese Mitarbeiter sind auch die direkten Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter für diese viertägige Schulung sind wir Ihnen gern behilflich.
Personal, das Sicherheitskontrollen an Bordvorräten bzw. Flughafenlieferungen durchführt absolviert nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Schulung über 6 Unterrichtseinheiten à 45 Min. Diese Schulung ist ebenso von einem behördlich zugelassenen Trainer gem. Kap. 11.2.3.10 der VO (EU) 2015/1998 zu absolvieren. Hier bietet sich im ersten Schritt eine Inhouse-Schulung für alle betroffenen Mitarbeiter an.
Personal, das Zugang zu Bordvorräten bzw. Flughafenlieferungen hat, absolviert nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins über 2 Unterrichtseinheiten à 45 Min. gem. Kap. 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998.Die Schulung ist durch einen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassenen Trainer durchzuführen. Wir verfügen über diese Zulassung und bieten Ihnen gern eine Inhouse-Schulung für alle betroffenen Mitarbeiter an.
Im Validierungsaudit wird die Umsetzung aller vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen geprüft. Dies erfolgt entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine Person, die im Namen des zu beliefernden Unternehmens handelt. Wir bereiten uns mit Ihnen gemeinsam auf diesen Termin vor und nehmen zu Ihrer Unterstützung daran teil.
In der Folge sind gemäß VO (EU) 2015/1998 entweder eine Besichtigung der Betriebsstätte des Lieferanten alle zwei Jahre oder mindestens einmal alle drei Monate unvorhergesehene, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen.
Neuerungen und Änderungen in der Gesetzgebung erfordern die entsprechenden Anpassungen in Ihrem Sicherheitsprogramm. Ebenso sind Veränderungen in den Strukturen im Unternehmen, bei räumlichen oder personellen Veränderungen in Ihrem Sicherheitsprogramm zu beschreiben, um die geltenden gesetzlichen Vorgaben jederzeit zu erfüllen.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung, die sich in Ihrer täglichen Arbeit ergeben. Bei Änderungen der behördlichen Auflagen oder von Abläufen in Ihrem Unternehmen übernehmen wir für Sie die entsprechenden Anpassungen in Ihrem Sicherheitsprogramm. So haben Sie stets eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte kompetente Beratung und Betreuung an Ihrer Seite und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.