Die Anforderungen für den Einsatz und die Schulung Ihres Personals haben sich im Laufe der Jahre ständig erhöht. Erst wenn ein Mitarbeiter die Voraussetzungen in allen Punkten erfüllt, darf er die vorgesehenen Aufgaben auch ausführen. Insofern sind diese neuen Vorgaben bereits im Einstellungsprozess zu berücksichtigen, wenn ein neuer Mitarbeiter im Rahmen seiner künftigen Aufgabe Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, zu Bordvorräten und Flughafenlieferungen haben wird oder er bei diesen Sendungen andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt.
Das Sicherheitspersonal trägt die Verantwortung in allen Belangen der Luftsicherheit. Dazu gehören die Erarbeitung, Umsetzung und die Einhaltung der für das Unternehmen festgelegten Sicherheitsbestimmungen. Diese Mitarbeiter sind auch die direkten Ansprechpartner für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Das Sicherheitspersonal sind folgende Mitarbeiter im Unternehmen:
die Sicherheitsbeauftragten und Stellvertreter beim reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten, zugelassenen Transporteur, bekannten Versender und bekannten Lieferanten
die Niederlassungsbeauftragten in den Niederlassungen eines Unternehmens.
Zunächst benötigen diese Mitarbeiter eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG, um an der Schulung teilnehmen und später ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Bei dieser Überprüfung werden weit mehr Kriterien als z.B. bei einem polizeilichen Führungszeugnis zugrunde gelegt.
Die Schulung über 34 Unterrichtseinheiten à 45 Min. nach Kap. 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998 muss durch einen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassenen Trainer und gemäß den vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vorgeschriebenen Lerninhalten durchgeführt werden.
In Kooperation mit verschiedenen Anbietern können wir Ihnen die Teilnahme an dieser Schulung bundesweit empfehlen. Diese Anbieter sind als zuverlässige und vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte Partner für diese Schulungen bekannt.
Ihre Mitarbeiter nehmen entweder an der 4-tägigen Schulungsveranstaltung in einem der Schulungszentren teil oder können auf Wunsch bei einer Mindestteilnehmerzahl auch in einer Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort geschult werden.
Personal mit begleitetem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht absolviert gemäß VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.7 eine allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins über 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Eine Lernzielkontrolle ist nicht vorgeschrieben. Dies betrifft die folgenden Mitarbeiter im Unternehmen:
Fahrer bei Transporteuren, Mitarbeiter eines Wachdienstes, Reinigungskräfte etc.
Personal, das bei Fracht, Post, Bordvorräten und Flughafenlieferungen andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt, hat gemäß VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 bzw. Kap. 11.2.3.10 eine Schulung über 7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten sowie eine anschließende Lernzielkontrolle zu absolvieren. Dies sind u.a. Ihre folgenden Mitarbeiter:
Mitarbeiter, die Waren kommissionieren und verpacken
Mitarbeiter, die Luftfrachtdokumente erstellen (AWB's)
Mitarbeiter, die Zugangsmedien für sicherheitsrelevante Bereiche ausgeben und verwalten
Fahrer bei Transporteuren mit unbegleitetem Zugang zu Luftfrachtsendungen
Alle Mitarbeitergruppen benötigen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG um an der Schulung teilnehmen und im Anschluss daran ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen.
Ihre Anfragen zu Schulungen richten Sie bitte an: schulung@sprencz-security.de